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Newsletter September 2022

Wissenswertes zur Steuererklärung

Die Frist läuft langsam ab: Wer eine Steuererklärung für das Jahr 2021 abgeben muss, sollte sich langsam mit seinen Belegen und Dokumenten auseinandersetzen. Aber wer muss seine Unterlagen überhaupt ans Finanzamt schicken? Und welche Ausnahmen gibt es? Ein Überblick.

Für das Jahr 2021 muss die Steuererklärung offiziell bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden, und nicht am 31. Juli 2022.

Wer muss aber eigentlich eine Steuererklärung abgeben? In Deutschland muss jeder Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: Man war im Steuerjahr 2021 bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt. Oder es gab sogenannte unversteuerte Einkünfte über 410 Euro aus Renten oder Mieten wie auch Honoraren. Ebenso ist eine Erklärung abzugeben, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen war und der Arbeitslohn mehr als 9744 Euro beziehungsweise gemeinsam mit dem Ehegatten mehr als 19.984 Euro im Jahr betrug.

Ein weiterer Abgabegrund ist, wenn man mit dem berufstätigen Ehepartner zusammen veranlagt ist und einer von beiden nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder beide für die Steuerklassenkombination IV/IV das sogenannte Faktor-Verfahren gewählt haben. Um eine Abgabe der Steuererklärung kommen zudem Eltern, Kurzarbeiter oder Arbeitslose nicht umhin. Denn sie haben normalerweise Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bezogen.

Die besagte Frist zum 31. Oktober 2022 gilt aber nicht für jeden. Wer eine Steuererklärung für das Jahr 2021 abzugeben hat und plant, diese selbst anzufertigen, für den gilt das Abgabedatum. Wer aber einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein für seine Daten hinzuzieht, hat wegen des Coronajahres 2021 Zeit mit der Abgabe bis zum 31. August 2023. Schon für das Steuerjahr 2020 hatte diese Ausnahmeregel der verlängerten Frist gegolten. Das gilt für Angestellte wie auch für Selbständige.

Schon seit der Steuererklärung für das Jahr 2017 müssen im Regelfall keine Belege mehr an das Finanzamt geschickt werden. Es gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht – mit wenigen Ausnahmen. Das bedeutet aber keineswegs, dass die Belege nicht vorhanden sein müssen. Denn fordert das Finanzamt die Nachweise ausdrücklich an, müssen sie vorgelegt werden. Dazu gehören Handwerkerrechnungen, Kontoauszüge und Nachweise zu haushaltsnahen Dienstleistungen.

Bereits für die Steuererklärung 2020 mussten Steuerpflichtige die Daten online an das Finanzamt übertragen. Die Zeiten des ElsterFormulars sind endgültig vorbei, die Übertragung erfolgt mittels der Internetseite elster.de

Die verlängerten Fristen sollte ein Steuerpflichtiger einhalten, sonst drohen unter anderem Verspätungszuschläge. Darüber hinaus können noch härtere Strafen folgen – das sogenannte Zwangsgeld, eine Steuerschätzung und Verspätungszinsen. So kann seitens des Finanzamtes ein Verspätungszuschlag erhoben werden, wenn die Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres nicht abgegeben wurde. Der automatische Verspätungszuschlag beträgt dann 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, aber mindestens 25 Euro je angefangenem Monat.

Attacke aufs Handy per Fernsteuerung

Ein Smartphone kann ferngesteuert werden: Das haben Forscher aus Darmstadt gezeigt. Auch Kriminelle könnten den Trick nutzen.
Ein Touchscreen eines Smartphones kann ferngesteuert werden: Das haben Forscher aus Darmstadt gezeigt. Auch Kriminelle könnten den Trick nutzen.
Forscher der TU Darmstadt haben einen Weg gefunden, die Benutzeroberflächen von Smartphones ohne Berührung zu bedienen. Auf diese Weise könnten sich auch potentielle Angreifer Zugriff auf die Geräte verschaffen. Zusammen mit Kollegen der Zhejiang-Universität in Hangzhou konnten die Informatiker durch elektromagnetische Interferenzen Berührungen simulieren und das Handy fernsteuern.
Der Trick funktionierte bei neun von zwölf getesteten Smartphone-Modellen, obwohl die Geräte von den Herstellern elektromagnetischen Tests unterzogen werden und einen Interferenzschutz haben.
Nach Ansicht der Forscher könnten Kriminelle mit einer Sendeantenne das Handy ansteuern und etwa eine zuvor an das Telefon geschickte Nachricht mit einem schädlichen Link herunterladen. Auch könnten Angreifer das Smartphone anrufen und dafür sorgen, dass der Anruf unbemerkt entgegengenommen wird. So hätten sie die Möglichkeit, den Handybesitzer abzuhören.

Niederlage für die Schufa

Einem nun veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig zufolge darf die Wirtschaftsauskunftei Schufa Daten von Insolvenzschuldner nur so lange nutzen, wie sie auf dem Internetportal „Insolvenzbekanntmachungen.de“ veröffentlicht sind.

Nach dem Abschluss einer Privatinsolvenz haben Verbraucher ein großes Interesse daran, wieder ohne einen Makel am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Eine dauerhaft dokumentierte Zahlungsunfähigkeit kann nicht nur Unternehmen als mögliche Vertragspartner abschrecken, sondern auch andere Privatpersonen. Seit 2002 kann sich jedermann über ein Portal im Internet über die Verbraucherinsolvenzen informieren, die von den Insolvenzgerichten gemeldet werden.

Auf diese Daten können auch Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa für ihre Score-Berechnung zugreifen. Einem nun veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig zufolge dürfen Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa diese Daten jedoch nur so lange nutzen und verarbeiten, wie sie auf dem Internetportal „Insolvenzbekanntmachungen.de“ veröffentlicht werden. Danach besteht sechs Monate nach Aufhebung oder rechtskräftigen Einstellung des Insolvenzverfahrens kein berechtigtes Interesse der Schufa mehr an einer Speicherung, entschied der 17. Zivilsenat am 3. Juni 2022 unter Verweis auf die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Damit hält das Gericht an seiner Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr fest.

Im konkreten Fall verlangte ein Mann, dessen Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Ende März 2020 aufgehoben worden war, zum Jahresende eine Löschung durch die Schufa. Er könne nur gegen Vorkasse bestellen und keine neue Wohnung anmieten. Die Schufa verwies auf die Position des Verbandes der Wirtschaftsauskunfteien, wonach die Daten erst nach drei Jahren gelöscht werden müssten. Dies begründete das Unternehmen aus Wiesbaden mit dem berechtigten Interesse seiner Nutzer an den Bonitätsinformationen des Schuldners.

In einer Abwägung kam der Zivilsenat zum Ergebnis, dass die Interessen des Klägers vorrangig sind. Es gebe keine besonderen Umstände, die in seiner Person oder dem Insolvenzverfahrens erkennbar seien, die eine „Vorratsdatenspeicherung bei der Schufa“ über den Zeitraum der Veröffentlichung im Insolvenzbekanntmachungsportal hinaus rechtfertigen könnten, heißt es der Begründung. Auf die Verhaltensregeln des Verbandes kann sich die Schufa laut OLG-Urteil nicht berufen, will sie keine Rechtswirkung zulasten des Klägers entfalten (Az.: 17 U 5/22). Der Senat in Schleswig ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Bislang gibt es bei schwierigen Fragen keine einheitliche Linie der Gerichte. So lehnten die Obergerichte in Berlin und Oldenburg Berufungen unter anderem mit dem Argument ab, dass die Kläger keinen Anspruch darauf hätten, mit Verbrauchern ohne Insolvenzverfahren gleichgestellt zu werden. Zudem gelte die kürzere Frist für öffentliche Bekanntmachungen, bei Bereitstellung für zahlende Kunden dagegen könne sich die Schufa auf einen längeren Zeitraum berufen.

Für Klarheit könnte zudem der Europäische Gerichtshof sorgen. Den Luxemburger Richtern liegen seit Oktober 2021 Fragen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vor, inwiefern das Ersteller ihrer Score-Werte durch die DSGVO gedeckt ist.

Risiko Eigenheim ?

Immobilien werden immer teurer und jetzt steigt auch noch der Zins. Höchste Zeit, neu zu kalkulieren.

Die Preise für Wohn¬immobilien steigen in Deutschland seit Jahren rasant. Wer dem eigenheimlos zuschaut, konnte nur neidisch werden auf all jene mit Besitz, die Jahr für Jahr reicher wurden. Doch es gab einen Trost. Die Zinsen. Die sind Jahr für Jahr gesunken. Die mit dem Besitz mussten beim Erwerb für ihre Kredite noch drei oder vier Prozent bezahlen, früher noch mehr. 2020 und 2021 waren es dann nur noch 1 Prozent. Wer spät kaufte, konnte immerhin billig finanzieren. So gleicht sich alles aus.

Doch die Zeiten sind vorbei. Noch immer sind die Preise für Immobilien hoch. Doch ihre Fi¬nanzierung ist nicht mehr spottbillig. Bei Krediten mit 20 Jahren Laufzeit steht jetzt oft nicht mehr eine 1 vor dem Komma wie noch im Januar. Mittlerweile taucht immer häufiger die 3 oder sogar 4 vor dem Komma auf. Für zehn Jahre Laufzeit ging es im Schnitt von 0,9 auf 2,8 Prozent nach oben – der Zins hat sich in den letzten Monaten also verdreifacht.

Das bringt manche Kalkulation durcheinander. 30 000 Euro Zinsen legt allein in den ersten zehn Jahren drauf, wer nun einen Kredit über 300 000 Euro aufnimmt. Statt nur 20 000 Euro Zin¬sen werden 50 000 Euro fällig. Der Traum vom Eigenheim sollte daher noch einmal scharf nachgerechnet werden. Die Banken beschwichtigen zwar, der Im¬mobilienmarkt in Deutschland sei solide finanziert. Doch die Kaufwilligen reagieren schon mit kürzeren Laufzeiten und ge-ringeren Tilgungsraten. Kurzum: Ihr Budget ist schlicht be¬grenzt, und sie müssen das Risiko erhöhen und Zinsrisiken und Til¬gungslasten in die Zukunft verschieben.

In der Rechnung Kaufen oder Mieten spielt der Zins eine wich¬tige Rolle. Erhöht er sich so schnell wie aktuell, und das Bauen wird zugleich deutlich teurer, so kann es finanziell vernünftiger sein, im Mietverhältnis wohnen zu bleiben. Das mag nicht der Le¬benstraum sein, kann aber vor fi¬nanziellen Albträumen bewahren.

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